Förderung caritativer Träger
Um die caritativen Träger wie z.B. Stiftungen oder Verbände beim Auf- und Ausbau von Seelsorge und bei der Ausbildung und Pflege ihres je eigenen christlichen / kirchlichen / katholischen Profils zu unterstützen, werden in der Diözese Rottenburg–Stuttgart durch Beschluss des Bischöflichen Ordinariats und des Diözesanrats umfangreiche Fördermittel bereitgestellt.
Die Hauptabteilung IV – Pastorale Konzeption ist in Kooperation mit anderen Hauptabteilungen für das Förderverfahren verantwortlich. Förderrichtlinien und -verfahren sollen eine faire und transparente Verteilung der Mittel sicherstellen. Sie wollen aber auch die konzeptionelle Klarheit und die theologische Reflexion befördern. Dabei haben sie die bunte Landschaft caritativer Träger mit ihren je eigenen Chancen und Herausforderungen im Blick und fördern das christliche / kirchliche / katholische Profil in seiner reichen spirituellen Vielfalt.
Hier kommen Sie zu den Grundsätzen des Förderverfahrens.
Hier kommen Sie zu den Verfahrensregelungen.
Hier kommen Sie zum Ablauf des Förderverfahrens.
Hier kommen Sie zu "Was wird gefördert?".
Die Förderrichtlinien für das Verfahren 2023 wurden im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4/2023 der Diözese Rottenburg Stuttgart veröffentlicht:
Förderrichtlinien vom 15.03.2023 - Amtsblatt
Die Formulare für einen Förderantrag finden Sie hier: Gesamtantrag Einzelnmaßnahme
Die folgende Exceltabelle ersetzt das Formular Einzelnmaßnahmen für Folgeanträge: Gesamtantrag
Dieses ist für einen neuen Antrag notwendig und trägt die rechtsgültigen Unterschriften des Antragstellers.
Das Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie hier: Verwendungsnachweis
Kontakte:
Zuständige Sachbearbeiterin: Susanne Mammel
Zuständiger Referent in der HA IV – Pastorale Konzeption: Dr. Dirk Steinfort
Zuständiger Referent in der HA V – Pastorales Personal: Thomas Nixdorf
(Personaleinsatz Caritativer Einrichtung gemäß integriertem Stellenplan)