Seelsorge bei Menschen mit Behinderung

Willkommen auf der diözesanen Homepage der „Seelsorge bei Menschen mit Behinderung“. In Dekanaten und Regionen sind ausgebildete Seelsorger:innen als Ansprechpartner:innen und zur Begleitung in den unterschiedlichen Lebenssituationen für Sie da. Vielleicht sind Sie auf der Suche nach eine:r Gesprächspartner:in in einer schwierigen Lebenssituation oder nach Begleitung in Krankheit und Trauer? Außerdem laden wir Sie zu unseren inklusiven Veranstaltungen und Gottesdiensten ein oder unterstützen Sie rund um die Themen Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung oder Beerdigung. Ehrenamtliches Engagement zu ermögliche, ist uns wichtig. Wir arbeiten in Kooperationen mit Einrichtungen, Kirchengemeinden, Institutionen, Stiftungen, Verbänden oder Schulen zusammen. Sprechen Sie uns gerne an!

In unserer Diözese gliedert sich der Fachbereich “Seelsorge bei Menschen mit Behinderung” in drei Bereiche. Auf den angegebenen Homepages erhalten Sie weitere Informationen über unser Angebot und unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger. Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Seelsorge bei Menschen mit Blindheit und Sehbehinderungen:
https://ha-iv.drs.de/seelsorge-an-vielen-orten/seelsorge-fuer-menschen-mit-behinderung/sehbehinderung.html

Seelsorge bei Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit:
https://www.seelsorge-hoerbehinderungen.de/taubblindenseelsorge.html

Seelsorge bei Menschen mit Hörbehinderungen:
https://seelsorge-hoerbehinderungen.de

Seelsorge bei Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung – inklusiv und familienorientiert:
https://wir-sind-mittendrin.drs.de/

Der Fachbereich Seelsorge bei Menschen mit Behinderung in der HA IV Pastorale Konzeption verantwortet die fachliche Konzeption, lädt zusammen mit den Sprecher:innen der Sparten zu diözesanen Konferenzen und Tagungen ein und unterstützt so die konkrete Arbeit vor Ort. Wir sind Ansprechpartner:innen für Vernetzung und Zusammenarbeit über die Diözese hinaus und tragen zusammen mit der HA V Pastorales Personal Sorge für die Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeitenden.

Ziel der seelsorglichen Arbeit ist es, dass Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder am Leben von Kirche und Gesellschaft teilhaben können. Menschen mit Behinderung sollen darin unterstützt werden, ihre eigene Identität zu entfalten, sich mit ihren Fähigkeiten in Kirche und Gesellschaft einzubringen und ihren Glauben zu leben. Wir befähigen und begleiten Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche, Menschen mit Behinderung Teilhabe in ihrer Gemeinde zu ermöglichen.

 

Kontakt:

HA IV: Verena Ernst

HA V: https://ha-v.drs.de/die-hauptabteilung-v/kategoriale-seelsorge/behindertenseelsorge.html

 

Weiterführende Literaturhinweise und grundlegende kirchliche Texte zum Thema „Seelsorge bei Menschen mit Behinderung“ finden Sie hier:

Konzepte Nr. 14 DRS

Arbeitshilfe Nr. 308: Leben und Glauben gemeinsam gestalten (DBK 5308)

Arbeitshilfe Nr. 70: unBehindert Leben und Glauben teilen (DBK 70)

Papstwort zum Welttag der Menschen mit Behinderung


Weitere Zitate:

„Zeichen setzen in der Zeit“- Pastorale Prioritäten der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Januar 2004): „Menschen mit Behinderung, psychisch kranke und ausgegrenzte Menschen als Subjekte ihre Lebens wahrnehmen und achten, ihre Anliegen aufgreifen. Sie in ihren je eigenen Situationen unterstützen, in ihren spezifischen Fähigkeiten fördern und sie bei ihrer Partizipation am Leben der Kirche und der Gesellschaft unterstützen. Behindertenarbeit auf allen Ebenen unterstützen und in die Pastoral integrieren.“

Kardinal Karl Lehmann: „Als Ebenbild Gottes darf der Mensch nicht Mittel zum Zweck werden. Niemals darf er zu anderen außerhalb seiner selbst liegenden Interessen verzweckt werden. Der Mensch ist zuerst Person, die in sich selbst steht und nie nur Funktion, die im Dienst eines anderen steht. Darin ist die Würde des Menschen begründet. Dies gilt in jeder Situation vom Anfang bis zum Ende des Lebens. Niemand hat das Recht, diese persönliche Selbstständigkeit, die nur Gott geben kann, einzuschränken. Sie gilt dem Ungeborenen und dem Todkranken, dem im Alter erlöschenden Leben und dem Behinderten“.

Dr. Hermann-Josef Reuther, Gehörlosenseelsorger in der Erzdiözese Köln: „Jesu Hinwendung zu den Menschen geht direkt an die Hilfsbedürftigen, Kranken, Pflegebedürftigen, Behinderten und Notleidenden. Sie ist immer zeichenhaft und real-existenziell: Zeichenhaft ist sie, weil sie nicht eine platt-oberflächliche Bedürfnisversorgung erledigt, sondern in ihrem Geschehen immer eine tiefere Bedeutung mittransportiert, die den Menschen in seiner Existenz ernst nimmt und ihn mit einer tieferen Wahrheit vertraut macht: der Liebe Gottes. Real-existenziell ist sie, weil sie nicht das Kollektiv als großes und ganzes anspricht, sondern den Einzelnen in seiner momentanen Verfasstheit“.

aus der Broschüre zur Woche für das Leben 1994: „Niemals aber ist ein Mensch nur behindert. Behinderung ist immer ein Teil des Menschen, ein Ausschnitt aus der Vielfalt des Menschen, ein Ausschnitt aus der Vielfalt seines Menschseins und seiner Möglichkeiten. Deswegen sind Menschen mit Behinderung nicht Menschen, die nur betreut und beschützt werden müssen. Es sind Menschen, die etwas zu geben haben, die etwas können, die etwas beitragen im Zusammenleben der Menschen, auch bei schwerster Behinderung“

Die deutschen Bischöfe: „In der Gottebenbildlichkeit des Menschen gründet seine Würde. Sie besagt, dass er im Voraus zu all seinen Leistungen, zu all seinen Fähigkeiten und Unfähigkeiten von Gott bedingungslos geliebt und bejaht ist. Die Menschwürde ist daher unantastbar und kommt allen Menschen, unabhängig von der Einschätzung anderer oder ihrer Selbsteinschätzung zu, den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden und Kranken, den Behinderten und Sterbenden“. (aus: „Der Mensch: sein eigener Schöpfer?“, in: Die deutschen Bischöfe 69, Bonn, März  2001, S. )

Papst Johannes Paul II.: „Der Mensch mit Behinderung ist personales Subjekt mit allen Rechten einer Person. Darum muss ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen mit seinen Fähigkeiten erreichbaren Stufen ermöglicht werden.Der behinderte Mensch ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschennatur. Es wäre eines Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele.“ (Papst Johannes Paul II., „Über die menschliche Arbeit“ in der Enzyklika „LABOREM EXERCENS“, 1981)