Wallfahrtsorte
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist reich an Kapellen und Kirchen, die Ziel einer Wallfahrt sind und den Besucher zu Stille und Gebet einladen.
WALLFAHREN – AUFBRECHEN...
Das Wort geht zurück auf das mittelhochdeutsche Wort „wallen“ für „wandern“. Man wandert aber nicht um des Wanderns willen. Nicht der Weg ist das Ziel, sondern der Ort, zu dem man aufbricht.
Wallfahren ist mehr als weg-gehen, meint hin-gehen, sich neu verwurzeln können, sein Leben mit all seinen Hoffnungen und Sehnsüchten unter das Obdach Gottes stellen dürfen.
Wer sich aufmacht, erfährt etwas über sich und über andere, er erfährt Gott als denjenigen, der alle Wege mitgeht. Es ist für unsere Glaubenserfahrung typisch: das Erscheinen Gottes ist immer mit einer Bewegung verbunden: Die Hirten machen sich auf zur Krippe, die Weisen aus dem Morgenland folgen dem Stern. Seit Generationen kommen Menschen zu den Gnadenbildern, die in allen Wallfahrtskirchen das Zentrum bilden.
In vielen Kirchen ist es die Pietá, die Schmerzensmutter. Ihr Leid und ihre Trauer um den Sohn ermöglichen dem Betrachter alles, was ihn bewegt, hierher zu tragen und abzulegen. Hier ist es gut aufgehoben. Hier haben alle Sehnsüchte, Anliegen, Sorgen und Nöte, aber auch der Dank einen Ort.
ALTE WALLFAHRTSORTE NEU DENKEN
Die Veränderungen im Leben der Menschen und im Leben der Kirche machen auch vor Wallfahrtsorten nicht Halt. Seit einigen Jahren machen sich einige Wallfahrtsorte selber auf, neue Wege zu und mit den Menschen zu erschließen.
MATERIALIEN:
Die Broschüre „Wallfahrtsorte der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ stellt 43 größere Orte vor und möchte dazu anregen, die eine oder andere Kirche neu oder wieder zu entdecken.
Ebenso steht das Faltblatt "Wallfahren" mit Impulsen zum Download zur Verfügung.
Kostenlose Druckexemplare erhalten Sie über die Bestellplattform der Diözese
KONTAKT:
Achim Wicker, Diözesanreferent
Das Förderprogramm zur Förderung von Wallfahrtsorten finden Sie unter dem Link. Für den Förderbereich der Personal-, Betriebs- und Sachkosten endet die Beantragung der Fördermittel zum 30. Juni 2024.