Kirchengemeinden
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist gegliedert in die Kirche am Ort (Kirchengemeinde/Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache/Seelsorgeeinheit/ Gesamtkirchengemeinde), die „Mittlere Ebene“ (Dekanate) und die Diözesanebene.
Grundlegende und aktuelle Informationen zum Thema Kirchengemeinderat und Pastoralrat finden Sie hier, u.a. die Kirchengemeindeordnung, den Kommentar für die Praxis zur KGO, Vorlagen für die Sitzung und für die Geschäftsordnung des KGR. Außerdem wichtige Adressen und Links.
Kirchengemeinden sind kirchenrechtlich als Pfarreien errichtet. Sie sind außerdem selbstständige Rechtspersonen (Körperschaften öffentlichen Rechts). Das zugehörige Leitungsgremium ist der Kirchengemeinderat (KGR). Rechtliche Grundlage ist die „Ordnung für Kirchengemeinden und örtliche kirchliche Stiftungen – Kirchengemeindeordnung/KGO)“
Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit kooperieren mehrere Kirchengemeinden und ggf. Gemeinde/n für Katholiken anderer Muttersprache. Die Seelsorgeeinheit ist keine eigene Rechtsperson. Grundlage der Kooperation ist eine Öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung, das zugehörige Gremium ist ein Gemeinsamer Ausschuss aller beteiligten Kirchengemeinde- und Pastoralräte.
Gesamtkirchengemeinden sind keine Pfarreien nach Kirchenrecht, sondern rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten. Sie sind staatsrechtlich als Körperschaften öffentlichen Rechtes anerkannt und dienen der gemeinsamen Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Gesamtkirchengemeinden können deckungsgleich mit einer Seelsorgeeinheit sein oder mehrere Seelsorgeeinheiten (z.B. auf dem Gebiet einer Kommune) umfassen. Das zugehörige Gremium ist der Gesamtkirchengemeinderat, Grundlage der Zusammenarbeit ist die jeweilige Ortssatzung.
Die Hauptabteilung Pastorale Konzeption, Referat Entwicklung Kirche am Ort, unterstützt Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten u.a. bei der Entwicklung pastoraler Konzepte, bei der Weiterentwicklung der Kooperation und Strukturveränderungen auf Ebene der Seelsorgeeinheit, sowie – in Kooperation mit HA VIIIb Bischöfliches Bauamt und HA XIII Kirchengemeinden/RPA - bei Immobilienprozessen und Prozessen zur Verwaltungsvereinfachung.
Ansprechpartnerin: Theresa Kucher