Pastoralvisitation
Die Pastoralvisitation ist ein Führungs- und Leitinstrument des Bischofs und kann vom ihm an die Dekane und deren Stellvertreter bzw. an die zuständigen Gebietsreferenten delegiert werden.
Die Pastoralvisitation setzt sich aus drei Elementen zusammen:
- Pfarramtsvisitation: die rechtliche Prüfung und verbindliche Kontrolle der Pfarramtsverwaltung und der kirchlichen Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Beim Stellenwechsel eines Pfarrers findet zusätzlich eine Abkurung (Pfarramtsvisitation) statt.
- Pastoralbericht: wird von der Seelsorgeeinheit anhand diözesaner Vorgaben erstellt. Er dokumentiert wichtige pastorale Entwicklungen und Herausforderungen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Vertreter/innen der Seelsorgeeinheit und der Dekanatsleitung werden Aspekte aus dem Pastoralbericht thematisiert und ggf. weitere gemeinsame Schritte der Kirchenentwicklung vereinbart.
- Mitarbeitergespräch: Dies soll in der Regel jährlich, spätestens jedoch nach 5 Jahren geführt werden.
Als Hauptabteilung sind wir zuständig für die Konzeption und Planung der Pastoralvisitation sowie die Unterstützung der Dekanate bei der Durchführung. Die Ergebnisse der Pastoralvisitationen sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Diözese.
Kontakt: Johannes Hoffmann
Downloads:
Formular: Zusatz zur Pfarramtsvisitation
Informationsschreiben zur Pastoralvisitation
Pastoralvisitation Gesamtkonzept
Pastoralvisitation Pastoralbericht
Vorbereitungsleitfaden Dekanate
Vorbereitungsleitfaden Seelsorgeeinheiten
Bausteine für die Gestaltung eines Gottesdienstes zum Abschluss der Pastoralvisitation